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Mit dem 137 Jahre alten Traditionsverein zieht sich der zurzeit einzig mögliche Betreiber der Rennbahn Hoppegarten zurück. Nach bundesdeutschem Recht sind für die Abhaltung von Pferderennen die Rechtsform des gemeinnützigen Vereins und eine Lizenz des Galopperdachverbandes unbedingte Voraussetzungen. (Der Betrieb von Pferderennbahnen durch privatwirtschaftliche Investoren ist in Deutschland verboten.)

Die brandenburgische Landesregierung hat in den zurückliegenden neun Monaten keinen Beschluss zum Thema Hoppegarten getroffen. Eine Entscheidungsfindung über die Zustimmung zum Stiftungsmodell soll, nach Presseberichten, erst nach der Antwort auf eine Anfrage in Brüssel zur Förderfähigkeit Hoppegartens erfolgen. Mit einer Nachricht von der EU auf diese Anfrage, wird aber nicht vor dem Herbst gerechnet.

Sowohl der brandenburgischen Landesregierung als auch der BVVG ist seit Monaten bekannt, dass diese Verzögerung unweigerlich zur Insolvenz des Union-Klub, zur Einstellung des Renn- und Trainingsbetriebes in Hoppegarten und zum Verlust von über 50 Vollzeit- und mehreren hundert Teilzeit-Arbeitsplätzen führen wird.

Ein Wegfall der über 179 in Hoppegarten trainierten Vollblüter kann zu einem Domino-Effekt im gesamten Galopprennsport der neuen Bundesländer führen und auch die Wirtschaftlichkeit der Rennbahnen in Halle, Magdeburg, Leipzig, Dresden und Gotha beeinträchtigen. Dadurch sind noch einmal über 350 Arbeitsplätze bei Rennbahnen, Trainingsbetrieben und Zulieferern bedroht. (Bericht von www.galopponline.de)